In langer Tradition sind beim TC-G neben dem Jahresbeitrag auch 6 Arbeitsstunden abzuleisten. Ersatzweise sind pro nichtgeleisterter Arbeitsstunde 13 Euro zu entrichen. Die Arbeitsstunden fallen für alle Mitglieder an, die im laufenden Geschäftsjahr (01.10. - 30.09.) das 16. Lebensjahr vollenden (also 16 Jahre werden). Mitglieder, die im gleichen Zeitraum 70 Jahre werden oder schon älter sind, sind von dieser Verpflichtung befreit.
Termine für Arbeitseinsätze werden am Schwarzen Brett im Clubhaus ausgehängt oder auch kurzfristig per Email bekanntgegeben. Ebenso kann der 2. Vorsitzende kontaktiert werden, um sinnvolle Arbeiten individuell abzusprechen.
Arbeitsstunden können nur dann angerechnet werden, wenn diese in Absprachen mit Verantworllichen des Vereins vorher besprochen worden sind. Im Menü "Verein" unter Formulare ist eines hinterlegt, über das die Arbeitsstunden gemeldet werden können.
Abgerechnet werden die Arbeitsstunden wie folgt. In dem Jahr, in dem die Arbeisstundenpflicht besteht, werden 78 Euro im Voraus erhoben. Werden dann in jedem Geschäftsjahr die Pflichtstunden abgeleistet, fällt keine Ersatzzahlung mehr an. Tritt das Mitglied aus, wird in diesem Beispiel dem Mitglied 78 Euro ausgezahlt.
Warum die Vorrauszahlung? Die Vergangenheit hat gezeigt, dass der Verein auf den Arbeitsstunden sitzen bleibt, wenn ein Mitglied den Verein verläßt und nachträglich dann noch nicht geleistete Arbeitsstunden bezahlen soll. Das kann nicht im Interesse aller Mitglieder sein.
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